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Grundsätze, Leitlinien


 

Satzung der Wählergemeinschaft HUSUM

 


§ 1

Name und Zweck

(1) Die "Wählergemeinschaft Husum" (WGH) ist eine Vereinigung von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel, an den kommunalen Belangen der Stadt mitzuwirken.

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

(3) Der Sitz ist Husum.

§ 2

Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede(r)  für die Stadt Husum wahlberechtigte Bürger(in) werden.

(2) Die  Mitgliedschaft  ist  schriftlich oder beim Vorstand  zu Protokoll zu erklären.

(3) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftlich erklärten Austritt oder durch den Ausschluß, über den die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschließt.

§ 3

Organe

Organe der Wählergemeinschaft Husura sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4

Mitgliederversammlung

(1) die Mitgliederversammlung tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.

(2) Zehn Mitglieder können die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen.

(3) Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Stimmenmehrheit (Stimmengleichheit gilt als Ablehnung)

a)  den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren,

b) den Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren,

c) die Kandidaten für die Gemeindewahl in
    geheimer Abstimmung,

(Mitglieder anderer Parteien oder Wähler- vereinigungen können sich bei der Aufstellung der Kandidaten weder aktiv noch passiv beteiligen, wenn diese eigene Kandidaten zur Gemeindwahl aufstellen.)

d) beschließt

- über die Spendenaufrufe zur Deckung der
  Geschäfts- und Wahlkosten,

   (Mitgliederbeiträge werden nicht erhoben.)

- den Ausschluß von Mitgliedern mit 2/3-Mehrheit.

(4) Beschlüsse einer Satzungsänderung müssen aus
      der Einladung zu erkennen sein und bedürfen einer
      Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

§ 5

Fristen für Ladung

Die Ladungsfrist für die Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage. In drängenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt we rden.

§ 6

Arbeitskreise

Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf Arbeitskreise zu einzelnen Sachgebieten einrichten. Zu den Arbeitskreisen können aus fachbezogenen Gründen auch Njchtmitglieder hinzugezogen werden.

Die Arbeitskreise sind nicht berechtigt, Erklärungen für die Wählergemeinschaft Husum abzugeben.

Über ihre Arbeitsweise entscheiden die Arbeitskreise frei.

 § 7

Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:

-  der/dem Vorsitzenden

- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden

- der/dem Schriftführer(in)

- der/dem Kassenwart(in)

-  der/dem Beisitzer(in)

(2) Der/Die  Vorsitzende  vertritt  die  Wählergemeinschaft  Husum gerichtlich und außergerichtlich.

Im Verhinderungsfall gehen die Befugnisse auf den/die stellvertretende ( n ) Vorsitzende(n) über.

(3) Der Vorstand regelt die Geschäftsverteilung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. Der Vorstand ist beschlußfähig,  wenn mindestens die Hälfte, seiner Mitglieder anwesend ist.

(4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen.

§ 8

Beurkung der Beschlüsse

Über die  Mitgliederversammlungen  und  Sitzungen des Vorstandes sind Niederschriften zu fertigen und vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer(jn) zu unterzeichnen.

§ 9

Auflösung

(1) Die  Auflösung  der  Wählergemeinschaft  Husum  bedarf  eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der eingeschriebenen Mitglieder.

(2) Ist die Versammlung nicht entsprechend besucht, kann eine Stunde später die Mitgliederversammlung erneut mit gleicher Tagesordnung einberufen und dann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder die Auflösung beschlossen werden.

(3) Der Antrag auf Auflösung und die zweite Einberufung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden müssen aus der Einladung erkennbar sein.

§ 10

Verwendung von Mitteln

(1) Finanzielle  Mittel  der WGH dürfen  nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

(2) Ein bei Auflösung vorhandener Überschuß ist der Stadt Husum zur Verwendung für soziale oder kulturelle Zwecke zu übergeben.

Beschlossen auf  der Mitgliederversammlung  (Gründungsversammlung) am 10.   Oktober  1989

 

Für  den Vorstand:

Cornelissen

Lütjens

S t emke

S t orm

Hansen

geändert: Mitgliederversammlung am 29.11.05

Tonder